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Agrar · Drohnensaat

Schneckenkorn

Mit entsprechend ausgerüsteten Agrardrohnen kann zugelassenes Schneckenkorn auf landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Flächen verteilt werden. Die Anwendung eignet sich insbesondere für Flächen, die mit bodengebundenen Maschinen nur eingeschränkt erreichbar oder befahrbar sind. Drohnenscan Huber OG übernimmt die technische Projektprüfung, Flugplanung und – sofern sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Durchführung und Dokumentation der Ausbringung.

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Einsatzbereiche

Die drohnenbasierte Ausbringung kann unter anderem für folgende Flächen interessant sein:

- landwirtschaftliche Kulturen mit festgestelltem Schneckenbefall
- schwer befahrbare oder aufgeweichte Flächen
- geeignete Hanglagen
- empfindliche Pflanzenbestände
- kleinere oder unregelmäßig geformte Parzellen
- Versuchs- und Forschungsflächen

Ob die Methode für eine konkrete Fläche geeignet ist, hängt von Kultur, Befallssituation, Produktzulassung, Gelände, Wetterbedingungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

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Rechtlicher Hinweis

Schneckenkorn ist ein Pflanzenschutzmittel. Das gilt auch für Produkte, die im biologischen Landbau verwendet werden dürfen oder einen natürlich vorkommenden Wirkstoff enthalten.

Die Ausbringung mit einer Drohne erfolgt deshalb nur, wenn:

- das konkrete Pflanzenschutzmittel für die vorgesehene Kultur, den Schadorganismus und die Drohnenanwendung zugelassen ist
- die Anwendung den aktuellen Zulassungsbestimmungen entspricht
- die erforderliche behördliche Bewilligung vorliegt
- die berufliche Anwendung durch entsprechend sachkundige Personen erfolgt
- die luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und
- sämtliche vorgeschriebenen Sicherheits- und Risikominderungsmaßnahmen eingehalten werden

Die rechtliche Verfügbarkeit kann sich je nach Bundesland, Anwendungsfläche und behördlicher Genehmigung unterscheiden. Eine allgemeine österreichweite Freigabe für beliebige Schneckenkornprodukte besteht nicht.

Rechtsstand: September 2026

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Technologie und Vorgehensweise

Für die Ausbringung wird die Agrardrohne mit einer geeigneten Streuvorrichtung ausgerüstet. Die Fläche wird digital abgegrenzt und in eine geplante Flugroute überführt.

GPS- beziehungsweise RTK-gestützte Navigation unterstützt die Einhaltung der vorgesehenen Flugbahnen. Die auszubringende Menge richtet sich jedoch nicht nach einer frei gewählten Einsparung, sondern nach den verbindlichen Vorgaben des verwendeten Pflanzenschutzmittels.

Vor dem Einsatz werden unter anderem folgende Parameter festgelegt:

- zugelassenes Produkt und vorgesehene Aufwandmenge
- Abgrenzung der Anwendungsfläche
- Flughöhe und Fluggeschwindigkeit
- Streubreite und Streumengeneinstellung
- Flugbahnabstand
- Sicherheits- und Ausschlussbereiche
- geeignete Wetter- und Windbedingungen

Die tatsächliche Verteilung wird nicht allein durch die Positionsgenauigkeit der Drohne bestimmt. Sie hängt zusätzlich von Korngröße, Gewicht, Fließverhalten, Streuer, Drehzahl, Flughöhe, Geschwindigkeit und Wind ab.

Deshalb wird das Streusystem für das verwendete Produkt eingestellt und bei Bedarf vor dem Einsatz kontrolliert oder kalibriert.

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Umsetzung in der Praxis

1. Erfassung der Projektdaten

Für die Vorprüfung benötigen wir den Einsatzort, das Bundesland, die Kultur, die Flächengröße und Informationen zur Befallssituation.

Das vorgesehene Schneckenkorn muss mit Handelsbezeichnung und Pflanzenschutzmittel-Registernummer angegeben werden.

2. Prüfung des Produktes und der Anwendung

Wir prüfen, ob das Produkt für die vorgesehene Kultur, den Schadorganismus und die Anwendung mit einer Drohne zugelassen ist. Maßgeblich sind der aktuelle Registereintrag, die Gebrauchsanweisung und die zugehörigen Anwendungsbestimmungen.

3. Behörden- und Flugprüfung

Anschließend wird geklärt, welche pflanzenschutzrechtliche Bewilligung erforderlich ist und ob die Fläche von der bestehenden beziehungsweise beantragten luftfahrtrechtlichen Betriebsgenehmigung umfasst ist.

Dabei werden unter anderem Wohngebiete, öffentlich zugängliche Bereiche, Gewässer, Hindernisse und sonstige Schutzbereiche berücksichtigt.

4. Einsatzplanung

Nach positiver Prüfung werden Flugroute, Streueinstellungen, Sicherheitsbereiche und Abbruchkriterien festgelegt. Die Durchführung erfolgt nur unter geeigneten Wetter- und Betriebsbedingungen.

5. Ausbringung und Dokumentation

Das Schneckenkorn wird entsprechend den bewilligten Anwendungsbedingungen und der festgelegten Aufwandmenge ausgebracht. Die verfügbaren Einsatz- und Maschinendaten werden anschließend dokumentiert.

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Daten und Dokumentation

Je nach vereinbartem Leistungsumfang können folgende Informationen bereitgestellt werden:

- digitale Abgrenzung der behandelten Fläche
- geplanter Flug- und Einsatzbereich
- dokumentierte Flugroute
- Datum und Zeitraum der Anwendung
- Handelsbezeichnung und Registernummer des Produktes
- Produktcharge, sofern verfügbar
- vorgeschriebene Aufwandmenge
- eingesetzte Gesamtmenge
- dokumentierte Wetterbedingungen
- verwendetes Drohnen- und Streusystem
- behördliche Unterlagen und Freigaben
- optional ein strukturierter Einsatzbericht

Diese Daten dokumentieren die Durchführung der Anwendung. Sie stellen keinen Nachweis einer bestimmten biologischen Wirkung oder eines vollständigen Bekämpfungserfolges dar.

Ihre Vorteile

Mögliche Vorteile

  • keine Befahrung der behandelten Fläche,
  • Einsatzmöglichkeit auf geeigneten schwer befahrbaren Flächen,
  • digital geplante Flugrouten,
  • Bearbeitung kleiner oder unregelmäßiger Parzellen,
  • nachvollziehbare Dokumentation der Anwendung,
  • flexible Einsatzplanung innerhalb geeigneter Behandlungszeiträume.

Nächster Schritt

Schneckenkorn-Ausbringung prüfen lassen

Senden Sie uns Standort, Kultur, Flächengröße, Befallssituation und das vorgesehene Produkt. Drohnenscan Huber OG prüft anschließend, ob die Anwendung technisch und rechtlich durchführbar ist und welche Bewilligungen dafür benötigt werden.

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